Aufbau der INF-FNI
Die INF-FNI ist so strukturiert, dass die nationalen Föderationen die Gesamtverantwortung für die Organisation tragen. Sie kontrollieren sie über die Generalversammlung. Das Tagesgeschäft der Organisation wird von einem Zentralkomitee geleitet, zu dem wiederum ein Exekutivkomitee gehört, das aus dem Präsidenten und zwei Vizepräsidenten besteht.
Auf dieser Seite werden die Funktionen der verschiedenen Organe der INF-FNI beschrieben.
Föderationen
Die ordentliche Mitgliedschaft in der INF-FNI wird von den nationalen Führungsgremien (Föderationen) der nationalen FKK-Organisation eines Landes erworben. Nur 1 (ein) Verband pro Land kann von der INF-FNI als ordentliches Mitglied anerkannt werden. Die Mitglieder der INF-FNI-Verbände sind automatisch Mitglieder der INF-FNI.
Die Föderationen beantragen bei der INF-FNI und dem Zentralausschuss die Aufnahme der neuen Föderation in die INF-FNI.
Der Zentralausschuss ist befugt, die Mitgliedschaft einer Föderation zu beenden, wenn diese ihr Land nicht mehr angemessen vertritt oder die Ziele der INF-FNI nicht mehr unterstützt.
Föderationen vertreten die Interessen des Naturismus/FKK in ihrem Land. Ihre Mitgliederbasis besteht entweder direkt aus einzelnen Naturisten, aus Clubs/Resorts oder aus einer Kombination von beidem. Traditionell hatten die meisten INF-FNI-Verbände Clubs/Resorts als Mitglieder, und diese Clubs/Resorts verlangten von ihren Mitgliedern/Besuchern den Erwerb einer Verbandsmitgliedschaft.
Viele Föderationen verwenden einen “INF-FNI-Pass”, der einmalig für jedes Mitglied ausgestellt wird und jedes Jahr durch Anbringen einer neuen INF-FNI-Marke validiert wird. Andere Verbände verwenden den INF-FNI-Pass/Marke nicht und stellen stattdessen jedem Mitglied jedes Jahr einen neuen Mitgliedsausweis aus.
Außerordentliche Mitglieder
Der Zentralausschuss kann außerordentliche Mitglieder der INF-FNI unter den folgenden Bedingungen anerkennen:
a. Einzelpersonen oder Organisationen in Ländern, in denen es keine Föderation gibt.
b. Einzelpersonen oder Organisationen in Ländern mit der Erlaubnis der Föderation des jeweiligen Landes.
Im Allgemeinen sind außerordentliche Mitglieder Einzelpersonen oder Organisationen, die den Naturismus/FKK vertreten, ihn unterstützen oder ihm auf andere Weise nahe stehen.
Einige außerordentliche Mitglieder fungieren als Korrespondenten für die INF-FNI. Sie halten die INF-FNI über Themen im Zusammenhang mit FKK in Ländern auf dem Laufenden, in denen es keinen Föderation/Verband gibt.
Außerordentliche Mitglieder sind in der Generalversammlung nicht stimmberechtigt.
Zuständigkeiten der INF-FNI Föderationen
• Unterstützung der Ideale des Naturismus/Nudismus, wie sie von der INF-FNI definiert werden.
• Förderung des Naturismus/FKK in ihrem Land.
• Mitwirkung an den Maßnahmen der INF
• Bestimmen Sie eine Person innerhalb der Föderation, die für die gesamte Kommunikation zwischen der INF-FNI und der Föderation zuständig ist.
• Regelmäßige Berichterstattung an die INF-FNI über die Ereignisse im Land der Föderation.
• Zahlung der Mitgliedsbeiträge auf der Grundlage der Mitgliederzahl des Verbandes.
• die Mitgliedskarte anderer INF-FNI-Verbände anzuerkennen
• Sicherstellen, dass die Mitgliedsclubs, Resorts und anderen Organisationen der Föderation den Mitgliedern anderer Föderationen die gleichen Rabatte gewähren.
Generalversammlung (GV)
Kongress_Irland
Besteht aus den Föderationen der INF-FNI.
Tritt alle zwei Jahre auf dem INF-FNI-Kongress zusammen. Jede Föderation darf einen Delegierten entsenden. Die Stimmenzahl des Delegierten richtet sich nach der Anzahl der Mitglieder, die der INF-FNI in den letzten zwei Jahren vor dem Kongress gemeldet (und bezahlt) wurden.
Die Berechnung der Stimmen wurde eingeführt, um eine gewisse Gleichheit zwischen kleinen und großen Verbänden herzustellen und gleichzeitig den Beitrag der großen Verbände anzuerkennen. Sie wird berechnet, indem die Gesamtzahl der Mitglieder der letzten zwei Jahre durch 100 geteilt und die Quadratwurzel gezogen wird. Beispiele:
1.000 Mitglieder | 4 Stimmen |
2.000 Mitglieder | 6 Stimmen |
5.000 Mitglieder | 10 Stimmen |
10.000 Mitglieder | 14 Stimmen |
Der Veranstaltungsort jedes Kongresses wird auf dem vorhergehenden Kongress festgelegt und vom Exekutivrat bestätigt. Traditionsgemäß findet jeder 5. Kongress (alle 10 Jahre) außerhalb Europas statt. Im Jahr 2004 wurde informell vereinbart, dass Kongresse an Orten abgehalten werden sollten, an denen völlige Nacktheit möglich war. In der Praxis war es nicht immer möglich, diesem Ansatz zu folgen.
Während Anregungen und Fragen jederzeit an den Exekutivrat, den Zentralrat oder das Generalsekretariat des INF-FNI gerichtet werden können, können Angelegenheiten, die einen wesentlichen Einfluss auf das Funktionieren des INF-FNI haben (z.B. Anträge, Budget oder Satzungsänderungen), nur auf dem Kongress behandelt werden, wo sie von der Generalversammlung genehmigt werden.
Zentralkomitee (ZK)
Das Zentralkomitee kümmert sich um die Geschäfte der INF-FNI. Das Zentralkomitee besteht aus den Präsidenten (derzeit 2), dem Vizepräsidenten/Sekretär, dem Schatzmeister, dem Beisitzer für Europa, dem Beisitzer für Afrika, Amerika, Asien und Australien (AAAA), dem Beauftragten für soziale Medien und dem Beauftragten für den Schutz des Naturismus, die für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt werden.
Exekutiv Komitee (EK)
Das Exekutiv Komitee besteht aus dem Präsidenten (derzeit 2) und den beiden Vizepräsidenten. Sie tauschen sich regelmäßig aus und übernehmen die Leitung des INF-FNI. Sie legen die Tagesordnungen fest, machen Vorschläge für Projekte und führen diese nach Genehmigung durch den Vorstand aus.
Das EK ist auch für das Generalsekretariat zuständig.
Generalsekretariat (GS)
Das Generalsekretariat wickelt das Tagesgeschäft des INF-FNI ab. Es ist die Geschäftsstelle der INF-FNI und umfasst die Stellen für die nicht ehrenamtlichen Mitarbeiter. Das vom ZK eingestellte Personal arbeitet in Teilzeit, um die Kommunikation innerhalb der INF-FNI sicherzustellen und die vom ZK erstellten Projekte durchzuführen.
Rechtsrat (RR)
Der Rechtsrat ist eine Beschwerdestelle, die über Beschwerden von INF-FNI-Mitgliedern entscheidet:
a. Ausschluss aus dem INF-FNI
b. Übertragung in eine andere Mitgliedergruppe
c. Anzahl der Beitragsstimmrechte bei der Generalversammlung
d. Verletzung der gesetzlichen Rechte
e. Verstoß des ZK gegen die Satzung oder gegen eine der vom GV erlassenen Regeln.
Der RR kann auch zur Auslegung der Statuten/Verordnungen herangezogen werden und über Streitigkeiten zwischen Mitgliedsverbänden entscheiden.
Rechnungsprüfer (RP)
Die Rechnungsprüfer überprüfen die INF-FNI-Finanzen, um sicherzustellen, dass die Gelder gut verwaltet und angemessen ausgegeben wurden. Sie berichten der Generalversammlung über ihre Ergebnisse.
EuNAT
EuNAT ist eine Kommission, die sich aus den europäischen Verbänden zusammensetzt (früher bekannt als Interföderal). Sie halten eine jährliche Sitzung ab, um zu entscheiden, wie die Gebühren für die europäischen Verbänden (derzeit 40% des Jahresbeitrages) verwendet werden sollen. Sie organisieren die:
• Jugendtreffen – Mai
• Alpe Adria – 2. Woche im Juni (Solaris, Porec)
• Nordeuropäische Versammlung – Ende Juli (Rosenfeld Strand, Dahme)
• Petanque-Turnier – 1. Wochenende September
• Südeuropäische Versammlung – September (El Portus, Cartagena)
• Schwimmgala – November